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Antrag: Zertifizierter Ökostrom aus 100 % erneuerbaren Energien für alle städtischen Gebäude

Dienstag, 4.3.2025

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
 
Der Magistrat wird beauftragt,
 
1. darauf hinzuwirken, dass der Strombedarf aller städtischen Gebäude als Beitrag zur Umsetzung des Beschlusses zur Erreichung einer klimaneutralen Stadtverwaltung (§ 1650 vom 12.05.2022) bereits ab 2026 mit zertifiziertem Ökostrom aus 100% erneuerbaren Energien gedeckt wird. Hierfür soll in der Ausschreibung der Stadt Frankfurt zur Strom-Lieferung für alle städtischen Gebäude für den Zeitraum 2026-2028 als Kriterium festgelegt werden, dass die jährlich gelieferte Strommenge mit zertifiziertem Ökostrom gedeckt wird, der zu 100% aus erneuerbaren Energien stammt und einen nachweisbaren zusätzlichen Beitrag zum Ausbau der erneuerbaren Energien bzw. sonstiger Energiewende-Projekte leistet. Die jüngsten Ökostrom-Ausschreibungen der Städte Düsseldorf und Köln bieten sich hierfür als praktische Referenzen an.
 
2. sich im Rahmen seiner Einflussmöglichkeiten bei den städtischen Tochtergesellschaften dafür einzusetzen, dass diese darauf hinwirken, ihren Strombedarf so schnell wie möglich, spätestens jedoch bis 2030 mit zertifiziertem Ökostrom aus 100% erneuerbaren Energien zu decken, der einen nachweisbaren zusätzlichen Beitrag zum Ausbau der erneuerbaren Energien bzw. sonstiger Energiewende-Projekte leistet.
 
3. sich im Rahmen seiner Einflussmöglichkeiten bei den städtischen Beteiligungsgesellschaften dafür einzusetzen, dass auch diese - sofern nicht wie bei VGF und Messe Frankfurt bereits geschehen - ihre Stromversorgung so schnell wie möglich, möglichst jedoch bis spätestens 2035 mit zertifiziertem Ökostrom aus 100% erneuerbaren Energien zu decken, der einen nachweisbaren zusätzlichen Beitrag zum Ausbau der erneuerbaren Energien bzw. sonstiger Energiewende-Projekte leistet.
 
 

Begründung:

Die Stadt Frankfurt am Main hat sich zum Ziel gesetzt, bis 2035 auf ihrem Gebiet klimaneutral zu werden (§ 1650 vom 12.05.2022, "Klimaneutrales Frankfurt 2035. Grundsatzbeschlüsse"). Darüber hinaus verfolgt die Stadt Frankfurt am Main die Absicht, die Klimaneutralität bei der Stadtverwaltung bereits bis 2030 zu erreichen. Die Stadt Frankfurt am Main setzt sich außerdem dafür ein, dass alle städtischen Beteiligungsgesellschaften so schnell wie möglich klimaneutral werden.
 
Ein Baustein zur Erreichung dieser Ziele ist die Deckung des Strombedarfs der Stadtverwaltung und der städtischen Tochter- und Beteiligungsgesellschaften mit zertifiziertem Ökostrom (d.h. mit Ökostrom, der von einem der anerkannten deutschen Ökostrom-Labels zertifiziert wird). Aktuell werden die Ökostrom-Angebote auf dem deutschen Markt durch vier Labels zertifiziert: "Grüner Strom"-Label, "ok-Power"-Label, "TÜV-Nord"-Label und "TÜV-Süd"-Label. Alle diese Labels garantierten Ökostrom aus 100% erneuerbaren Energien und garantieren die Investition einer bestimmten Summe pro gelieferte Kilowattstunde in den Ausbau erneuerbarer Energien bzw. sonstiger Energiewende-Projekte.
 
Die Stromversorgung für die Gebäude der Stadt Frankfurt am Main wurde zuletzt im Jahr 2020 für die Lieferjahre 2021-2023 mit zwei Jahren Verlängerungsoption ausgeschrieben. Im Frühjahr 2023 wurde die Verlängerung für die Jahre 2024 und 2025 beschlossen. Gemäß Punkt 3.1.2 dieser Stromausschreibung muss Ökostrom geliefert werden. Bis zu einem Anteil von maximal 50% darf dieser Strom auch aus Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen (KWK-Anlagen) stammen, die unter Einsatz fossiler Primärenergieträger betrieben werden.
 
Für die Jahre 2026-2028 muss eine erneute Ausschreibung erfolgen, bei der auch neue Ökostromqualitäten festgelegt werden können (vgl. Antwort des Magistrats auf die Frage Nr.: 2150 vom 01.02.2024).
 
Die Stadt Frankfurt kann sich bei der anstehenden Ausschreibung an den Verfahren in Düsseldorf und Köln orientieren. Die Stadt Düsseldorf bezieht für ihre städtischen Gebäude seit dem 1. Juli 2021 Ökostrom aus 100% erneuerbaren Energien. Die Stadt Köln bezieht für ihre städtischen Gebäude seit dem 1. Januar 2024 Ökostrom aus 100% erneuerbaren Energien.

Der Antrag und dazugehörige Dokumente können im Parlamentarischen Informationssystem (Parlis) eingesehen werden.