Antrag: Entsiegelungskonzept
Gemeinsamer Antrag der Fraktionen von GRÜNEN, SPD, FDP und Volt vom 03.05.22
Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
- Der Magistrat wird aufgefordert, ämterübergreifend ein stadtweitesEntsiegelungskonzept zu erstellen. In diesem Konzept werden die Entwicklung der Flächennutzung und insbesondere der Flächenversiegelung im Bereich der Siedlungs- und Verkehrsfläche beschrieben und die Probleme der Versiegelung und der Nutzen der Entsiegelung aufgezeigt.
- Der Magistrat wird aufgefordert, zu prüfen, welche Flächen, auf die die Stadt Frankfurt direkt oder indirekt Zugriff hat, entsiegelt werden können.Diese Prüfung soll folgende Punkte unter anderem beinhalten:
- Erstellung einer Übersicht, in der die auf mögliche Entsiegelung geprüften Flächen markiert werden sowie das Ergebnis der Prüfung gut sichtbar dokumentiert und auf der Homepage der Stadt Frankfurt eingestellt wird.
- Bei positiv geprüften Flächen sind direkte Angaben zu den Entsiegelungskosten zu machen.
- Erstellung einer Priorisierungsliste, wann die entsprechenden Entsiegelungsmaßnahmen realisiert werden, die regelmäßig aktualisiert wird.
- Neugestaltung von öffentlichen, entsiegelten Flächen in Kooperation mit dem zuständigen Ortsbeirat und unter Beteiligung der Öffentlichkeit.
- Die so definierten Ziele sowie eine Übersicht der identifizierten, möglichen Flächen sind auf der Internetseite der Stadt Frankfurt gut sichtbar für alle interessierten Menschen einsehbar.
- Städtische Plätze sollen möglichst mindestens zur Hälfte der Platzflächen entsiegelt oder begrünt werden, dabei ist zu berücksichtigen, ob auf dem Platz regelmäßig Veranstaltungen (Märkte, Volksfeste) stattfinden. Es wird angestrebt, dass in jedem Jahr möglichst zwei Plätze von den Entsiegelungsmaßnahmen profitieren.
- Auch alle Schulhöfe sollen auf Entsiegelungsmöglichkeiten überprüft werden.
- Diejenigen Flächen, die im Klimaplanatlas als Gebiete mit starker Überwärmung und in den Starkregengefahrenkarten als Gebiete mit hoher Überflutungstiefe gekennzeichnet sind, sollen prioritär entsiegelt werden. Prioritär sind diejenigen (Teil-)Flächen zu behandeln, die einen Versiegelungsgrad von über 80% aufweisen, allerdings ist auch das Alter der entsprechenden Gestaltungen zu berücksichtigen und bei gleich kritischen Flächen diejenige zuerst zu entsiegeln, die am längsten nicht mehr bearbeitet wurde.
- Zur Verfügung stehende Mittel seitens des Bundes und des Landes zur Kofinanzierung von Entsiegelungsmaßnahmen in Frankfurt sind abzurufen.
- Weiterhin wird der Magistrat beauftragt, ein geeignetes Informationsangebot für Eigentümer*innen privater versiegelter Flächen über die zur Verfügung stehende Förderungen des Bundes, des Landes und der Kommune aufzubauen.
- Ferner soll bei zukünftigen Planungen von Gebäuden oder Gebäudeerweiterungen auf erschlossenen Grundstücken immer geprüft werden, ob die bereits versiegelte Fläche nicht verringert werden kann. Hierzu sollen auch nicht überbaute Flächen auf den entsprechenden Grundstücken daraufhin analysiert und geprüft werden, ob sie nicht entsiegelt werden können.
- Der Magistrat wird beauftragt, jährlich über den Stand und die Entwicklung bei der Flächenversiegelung und -entsiegelung im Stadtgebiet und über Entsiegelungsmaßnahmen der Stadt zu berichten.
Begründung:
Die Versiegelung von Flächen in der Großstadt stellt ein großes Problem für das Klima in der Stadt dar, weil so einerseits Versickerungsflächen für Niederschlagswasser entfallen und andererseits eine erhöhte Aufheizung über diesen Flächen stattfindet. Ziel muss es sein, Flächen zu entsiegeln. Vor diesem Hintergrund wird der Magistrat gebeten, ein Entsiegelungskonzept zu erarbeiten. Mit diesem Konzept sollen zunächst die Flächen, die für Entsiegelung in Frankfurt insgesamt zur Verfügung stehen aufgezeigt, und dann im Einflussbereich der Stadt stehende Flächen identifiziert werden, die entsiegelt werden können. Denn die Stadt Frankfurt soll mit gutem Beispiel vorangehen und Flächen prüfen, auf die sie direkten oder indirekten Zugriff hat. Die Erstellung eines solchen Konzeptes muss nicht im Widerspruch zum Neubau und zur Erweiterung von Wohn- und Gewerbeimmobilien stehen, da im Rahmen von Bebauungsnahmen die gesamte versiegelte Fläche auf einem Grundstück überprüft werden und die nicht überbaute Fläche parallel entsiegelt werden kann.
Der Antrag und dazugehörige Dokumente können im Parlamentarischen Informationssystem (Parlis) eingesehen werden.