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Antrag: Solarenergienutzung in Bebauungsplänen und bei städtischen Grundstücksvergaben zum Standard machen

Dienstag, 4.3.2025

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
 
Der Magistrat wird beauftragt, die Installation von Solartechnik-Anlagen auf Dächern von neu zu bauenden Wohn- und Nichtwohngebäuden im Stadtgebiet zum Standard zu machen.
 
Hierfür wird der Magistrat konkret beauftragt,
 
1. bei der zukünftigen Aufstellung von Bebauungsplänen - insbesondere für Neubaugebiete, sofern rechtlich möglich und sinnvoll auch bei der Änderung alter Bebauungspläne - immer auch eine Vorgabe zur Installation von Solartechnik-Anlagen auf mindestens 50% der nutzbaren Dachflächen festzusetzen (gemäß §9 Abs. 1 Nr. 23b BauGB).
 
Oder sofern rechtlich nicht möglich: im Rahmen aller zukünftigen städtebaulichen Verträge verbindlich festzuschreiben, dass Solartechnik-Anlagen auf mindestens 50% der nutzbaren Dachflächen zu installieren sind (nach §11 BauGB).
 
2. bei der zukünftigen Vergabe von städtischen Grundstücken (mit und ohne Bebauung) in Erbbaurecht verbindlich festzuschreiben, dass auf mindestens 50% der nutzbaren Dachflächen Solartechnik-Anlagen zu installieren sind.
 
3. bei zukünftigen in Ausnahmefällen gemäß § 3979/23 vom 02.11.2023 stattfindenden Verkäufen städtischer Grundstücke (mit und ohne Bebauung) in den Kaufverträgen verbindlich festzuschreiben, dass Solartechnik-Anlagen auf mindestens 50% der nutzbaren Dachflächen zu installieren sind.
 
Bei Abweichung von diesem Beschluss oder der Höhe der Festsetzung ist in den entsprechenden Vorlagen darzulegen, warum davon abgesehen werden soll.
 
 

Begründung:

Der beschleunigte Ausbau der Solarenergienutzung ist entscheidend für eine von Importen unabhängige, bezahlbare und klimaneutrale Energieversorgung in Frankfurt, für die Erreichung der städtischen Klimaschutzziele und für eine nachhaltige städtebauliche Entwicklung des Stadtgebietes.
 
Der Ausbau der Photovoltaik-Anlagen im Frankfurter Stadtgebiet verläuft jedoch bislang deutlich langsamer als in anderen deutschen Großstädten. Laut dem "SolarCheck", einer seit 2019 jährlich in 14 deutschen Städten mit mehr als 500.000 Einwohner*innen vom Ökostromanbieter "Lichtblick" durchgeführten Auswertung, wurden 2024 im bundesweiten Durchschnitt 70% der neu errichteten Dachflächen mit einer Solaranlage ausgestattet. In vier Städten lag der Solar-Faktor sogar bei über 100 Prozent. Dieser Fall tritt in Städten auf, in denen die gesamte neugebaute Modulfläche höher liegt als die neugebaute Dachfläche. In Frankfurt wurde 2024 hingegen nur auf 25,9% der neu errichteten Dachflächen von Wohn- und Gewerbegebäuden eine Solaranlage installiert. Frankfurt stellt damit das Schlusslicht unter allen untersuchten deutschen Großstädten dar.
 
Es gibt eine Reihe von Gründen, welche die großen Unterschiede zwischen den Städten erklären können. Dazu zählen beispielsweise unterschiedlich lang laufende und ausgestaltete regionale und kommunale Förderprogramme, unterschiedlich große Anstrengungen zur Installation von Anlagen auf den städtischen Gebäuden und auf den Gebäuden der städtischen Wohnungsbaugesellschaften sowie unterschiedlich leistungsstarke neu installierte Photovoltaik-Anlagen. Auch rechtliche Vorgaben für die Installation von Photovoltaik-Anlagen können den Ausbau der Photovoltaik auf Neubauten erheblich beschleunigen. Immer mehr Städte und Gemeinden nutzen daher verschiedene rechtliche Regelungen (insbes. Bebauungspläne, Erbpacht- und Kaufverträge), um die Installation von Solartechnik-Anlagen auf neu errichteten Wohn- und Nichtwohngebäuden im Stadtgebiet zum Standard zu machen. Diese Erfahrungen könnten für die konkreten Regelungen in Frankfurt zur Erhöhung der Photovoltaik-Nutzung auf Neubauten sehr hilfreich sein.
 
Auch die Muster-Festsetzung von Photovoltaik-Anlagen in Bebauungsplänen der Klimaschutz- und Energieagentur Niedersachsen ("Photovoltaik in der kommunalen Bauleitplanung: Muster-Festsetzung von Photovoltaik-Anlagen in Bebauungsplänen" von 2021) und die Informationen der LandesEnergieAgentur Hessen ("Rechtliche Möglichkeiten energetischer Festsetzungen in der Bauleitplanung" von 2021) können wichtige Hinweise bieten.
 
Die Muster-Festsetzung empfiehlt folgende Formulierung zur Festsetzung in Bebauungsplänen: "1. Im gesamten Geltungsbereich dieses Bebauungsplans sind die nutzbaren Dachflächen der Gebäude und baulichen Anlagen innerhalb der überbaubaren Grundstücksflächen zu mindestens 50% mit Photovoltaikmodulen zur Nutzung der einfallenden solaren Strahlungsenergie auszustatten (Solarmindestfläche). 2 Werden auf einem Dach Solarwärmekollektoren installiert, so kann die hiervon beanspruchte Fläche auf die zu realisierende Solarmindestfläche angerechnet werden."
 
Der/die Gebäudeeigentümer*in hat die freie Wahl, wie die Photovoltaik-Anlage auf dem neuen Dach realisiert wird. Er/sie kann diese selbst planen, installieren, finanzieren und betreiben und den erzeugten Strom zur Eigenstromversorgung nutzen oder ins öffentliche Netz einspeisen oder er/sie kann die Anlage von einem/einer Vertragspartner*in als "rundum-sorglos"-Paket finanzieren und betreiben lassen und dadurch ohne eigenen Aufwand und ohne eigene Investitionskosten über einen Stromliefervertrag vom günstigen Sonnenstrom profitieren (siehe Muster-Festsetzung).
 
Die Installation von Solartechnik-Anlagen auf neu zu errichtenden Wohn- und Nichtwohngebäuden ist nicht nur höchst wirkungsvoll zur Einsparung von klimaschädlichen Treibhausgasemissionen, sondern genießt auch eine sehr hohe Akzeptanz in der Bevölkerung. Laut einer bundesweiten repräsentativen Umfrage von 2020 im Auftrag von "Lichtblick" unterstützen 82% der Befragten die Installation von Solaranlagen auf neu errichteten Gewerbegebäuden (sofern lagebedingt sinnvoll) und 80% der Befragten die Installation von Solaranlagen auf neu errichteten Wohngebäuden (sofern lagebedingt sinnvoll).
 
Die Stadt Frankfurt hat bereits 2018 eine Regelung eingeführt, wonach bei allen städtischen Gebäuden direkt beim Neubau oder bei Dachsanierung Photovoltaik-Anlagen zu installieren sind. In den "Leitlinien für wirtschaftliches Bauen" des Amtes für Bau und Immobilien steht dazu: "Bei allen Neubauten und Dachsanierungen und über allen überdachten Parkplätzen ist die durch Photovoltaik größtmöglich erreichbare Stromerzeugungsleistung zu installieren. Es ist dabei im Hinblick auf eine rasche Umsetzung und die Wirtschaftlichkeit zu prüfen, ob die Stadt sowie die städtischen und stadtnahen Gesellschaften die unverschatteten Dach- und Fassadenflächen selbst nutzen, oder der Mainova bzw. privaten Dritten, wie z.B. Bürgersolarvereinen, zur Verfügung stellen (StVVB § 2365 vom 01.03.2018)."
 

Der Antrag und dazugehörige Dokumente können im Parlamentarischen Informationssystem (Parlis) eingesehen werden.