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Antrag: Kulturcampus: Zwischennutzung für das Juridicum - Keine Kappung der Versorgungsleitungen

Dienstag, 28.6.2022

Gemeinsamer Antrag der Fraktionen von GRÜNEN, SPD, FDP und Volt vom 28.06.22

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

Der Magistrat wird aufgefordert,

sich für die Zwischennutzung des Juridicums für Wohnraum für geflüchtete Menschen einzusetzen und wenn nötig dies auch im Aufsichtsrat und der Gesellschafterversammlung der ABG Frankfurt Holding einzufordern.

Hierbei muss in Absprache mit den Vertragspartner*innen Land Hessen und Goethe-Universität bei dem bevorstehenden Auszug der Universität darauf geachtet werden, dass die Ver- und Entsorgungs-Leitungen nicht gekappt werden, wie es der Kauf-Vertrag mit der ABG Frankfurt Holding bisher verpflichtend vorsieht.

Gewünscht ist eine Zwischennutzung des Juridicums für Wohnraum für geflüchtete Menschen, solange über die Zukunft des Areals noch nicht endgültig entschieden wurde. Hierfür sollen sich Sozialdezernat, Baudezernat, Kulturdezernat und ABG schnellstmöglich um die bauliche Umsetzung kümmern. Eine gemeinsame Mischnutzung zusammen mit einem temporären Ausweichstandort für die ADA-Kantine und eine kulturelle Nutzung sind wünschenswert.

Die Mietverträge mit allen Zwischennutzer*innen sind von der ABG so zu gestalten, dass bei Bedarf auch eine kurzfristige Kündigung mit einer angemessenen Frist möglich ist. Dies gilt insbesondere für mögliche kulturelle Nutzungen.

Begründung:

Die B 206/22 macht deutlich, dass die Schaffung von ausreichenden Unterkünften für geflüchtete Menschen weiterhin eine große Herausforderung für die Stadt Frankfurt darstellt.

Nach dem bestehenden Kaufvertrag mit der der städtischen Wohnungsbaugesellschaft ABG-Holding hat die Goethe-Universität den Auftrag, mit dem Nutzungsende ihr Inventar im Juridicum auszuräumen und sämtliche Medien, Ver- und Entsorgungs-Leitungen zu kappen. Damit erlischt der Bestandsschutz des Gebäudes zur Nutzung und das Gebäude fällt mit einem gewissen Grundstücksanteil an die ABG, sodass dann weder Raum für eine Zwischennutzung existiert noch der zukünftige Erhalt des Gebäudes ermöglicht wird.

Es ist politisch gewollt, dass auch dieses Gebäude übergangsweise als Unterkunft für Geflüchtete genutzt werden kann, solange über die endgültige Nutzung des Areals noch nicht entschieden ist. Daher müssen sich alle Beteiligte schnellstmöglich zusammen an einen Tisch setzen und im Sinne des Antrags handeln.

Der Antrag und dazugehörige Dokumente können im Parlamentarischen Informationssystem (Parlis) eingesehen werden.