Frage zur „Adler Group“
Bundesweit Schlagzeilen des Immobilien-Konzerns Adler Group: Staatsanwalt und Bafin ermitteln, kein Wirtschaftsprüfer. In Frankfurt hat Adler auf dem Grundstück der ehemaligen Oberpostdirektion 2018 den Bau von 240 Wohnungen mit Büros und Gastronomie avisiert, doch Mai 2021 wurde das Genehmigungsverfahren ausgesetzt. Das angrenzende Projekt Grand Ouest, die Umgestaltung des Altbaus der alten Oberpostdirektion zur Eigentumswohnanlage mit 18.300 qm Bruttogrundfläche gehört wohl noch zu Adlers Portfolio. Bei einem dritten Projekt im Ostend wurde kürzlich die Reißleine gezogen.
Ich frage den Magistrat:
Kennt er vergleichbare Spekulationsprojekte anderer Investoren, und welche Folgerungen zieht er aus den Adler-Engagements?
Antwort:
Nach den Erfahrungen des Magistrats unterscheidet sich die Zusammenarbeit mit Unternehmen der Adler Group nicht wesentlich von der Zusammenarbeit mit anderen Projektentwicklern, die am Frankfurter Immobilienmarkt tätig sind.
Der Magistrat hat bei dem Projekt der Adler Group von Anfang an klare städtische Vorgaben formuliert. Eine vom Vorbesitzer des Grundstücks zwischenzeitlich angefragte deutlich höhere Ausnutzung des Grundstücks hat der Magistrat nicht zugestimmt. Es hat sich bewährt, dass der Magistrat klare Vorgaben setzt. Erfreulich ist, dass auf dem Areal am Danziger Platz vielfältige Zwischennutzungen angesiedelt werden konnten.
In den letzten 10 Jahren wurden in Frankfurt verschiedene Projekte „anentwickelt“. Bei diesem Verfahren werden Grundstücke von den jeweiligen Eigentümern zu deutlich höheren Preisen weiterverkauft, sobald die nächste Verfahrensstufe erreicht wird.
Um dämpfend auf den Immobilienmarkt einzuwirken und die städtebauliche Entwicklung zu steuern, kann Planungsrecht mittels der Aufstellung von Bebauungsplänen geschaffen werden. Regelmäßig werden die Bebauungsplanverfahren mit Städtebaulichen Verträgen verbunden, so dass im Rahmen der rechtlichen Möglichkeiten Planungswertgewinne für die Folgekosten bei der städtischen Infrastruktur aufgewendet werden können. Außerdem hat der Magistrat mit dem Baulandbeschluss ein weiteres Instrument geschaffen, um überzogene Preisvorstellungen am Immobilienmarkt zu dämpfen.