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Boris Rhein verteidigt Abstimmung mit Rechtsextremen // Entlassungsaffäre

Boris Rhein verteidigt Abstimmung mit Rechtsextremen // Entlassungsaffäre

Freitag, 7.2.2025

Boris Rhein verteidigt Abstimmung mit Rechtsextremen

Das Abstimmungsverhalten der CDU im Bundestag haben wir GRÜNE diese Woche in unserer Aktuellen Stunde im Landtagsplenum zum Thema gemacht. Boris Rhein macht alles noch viel schlimmer. In der gemeinsamen Abstimmung der CDU mit Rechtsextremen im Bundestag sieht er nicht – wie andere Unions-Politiker – einen schweren Fehler. Auch der Austritt von Michel Friedman aus der CDU oder die Kritik beider christlicher Kirchen bringen den Christdemokraten nicht zum Nachdenken. Stattdessen sieht er immer noch kein Problem darin, dass die CDU ihr Wort gebrochen und mit Rechtsextremen gemeinsam abgestimmt hat. Wer mit dem Kopf gegen die Wand gelaufen ist, sollte umkehren und nicht mehr Schwung holen. 

Die CDU hat mit ihrem Verhalten die politische Mitte verlassen. Eine Haltung nach dem Motto „Macht was wir wollen oder ​wir stimmen mit Rechtsextremen“ ist politische Erpressung und hat mit dem demokratischen Ringen um gemeinsame Lösungen nichts zu tun. Wo es hinführt, wenn Parteien nicht mehr kompromissfähig sind, sehen wir in Österreich.

Leider wird diese Haltung auch noch mit Falschinformationen kombiniert. Es ist schlicht falsch, dass die amtierende Bundesregierung nicht gehandelt habe. Das Gegenteil ist richtig: Kein Bundesinnenminister von CDU/CSU hat mehr Maßnahmen zur Bekämpfung von illegaler Migration ergriffen, als die derzeitige Bundesregierung. Auch nach dem Anschlag in Solingen wurden Veränderungen auf den Weg gebracht. Einen Teil dieser Maßnahmen hat die Union im Bundesrat blockiert. Sie könnten sofort verabschiedet werden.

Auch der abscheuliche Anschlag von Aschaffenburg muss Konsequenzen haben. Vorschläge aller Parteien liegen auf dem Tisch. Gemeinsamkeiten könnten gefunden und beschlossen werden. Das setzt aber voraus, dass nicht eine Partei behauptet, nur sie habe die richtigen Lösungen.

Entlassungsaffäre: Sachverständiger bestätigt Verletzung der Fürsorgepflicht

Minister Mansoori hätte seine Staatssekretärin in der Öffentlichkeit nicht mit an Rufmord grenzenden Behauptungen bloßstellen dürfen. Dass er hierdurch die beamtenrechtliche Fürsorgepflicht verletzt hat, wurde in der jüngsten Sitzung des Untersuchungsausschusses im Landtag zur Entlassung von Ex-Staatssekretärin Messari-Becker von Prof. Thorsten Masuch überzeugend erläutert. Masuch ist unter anderem Mitverfasser eines Kommentars zum hessischen Beamtenrecht. Es steht außer Frage, dass eine politische Staatssekretärin jederzeit in den einstweiligen Ruhestand versetzt werden kann. Daran haben wir GRÜNE nie gezweifelt. Als ausreichende Begründung hierfür genügt aber der Hinweis auf ein „fehlendes Vertrauensverhältnis“. Ein Interesse der Öffentlichkeit zu den Hintergründen der Entlassung kann die öffentlichen Vorwürfe, wie sie von Minister Mansoori geäußert wurden, niemals rechtfertigen. Auch das wurde von dem Sachverständigen klargestellt. Das Vorgehen von Minister Mansoori war nicht nur respektlos, sondern verletzt auch fundamental seine Fürsorgepflicht als Dienstherr. Das hat der Sachverständige ganz klar bestätigt. 

Die öffentliche Bloßstellung und Demontage einer verdienten Fachfrau ist eines Ministers unwürdig. Dieses selbstherrliche Vorgehen hat in einer modernen Verwaltung nichts zu suchen. Es stellt sich die Frage: War dem Minister sein eigenes Ansehen in der Öffentlichkeit wichtiger als die Wahrung von Recht und Gesetz? Mansoori muss sich deshalb die Frage stellen, ob er den Anforderungen und Wertevorstellungen, die er an seine Mitarbeitenden stellt, selbstgerecht wird.

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