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Antrag: Schaffung von Stellplätzen für stationsbasiertes Carsharing im öffentlichen Raum

Mittwoch, 6.4.2022

Gemeinsamer Antrag der Fraktionen von GRÜNEN, SPD, FDP und Volt vom 06.04.22

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

Der Magistrat wird beauftragt, in Zusammenarbeit mit Carsharing-Firmen geeignete Carsharing-Stellplätze für das stationsbasierte Carsharing im Stadtgebiet zu identifizieren.

Bei der Suche nach Stellplatzmöglichkeiten sollen folgende Punkte Beachtung finden:

 

  1. Standorte sollen in der Nähe von U-/S-Bahnhaltestellen, hochfrequentierten Tram-/Busstationen und Plätzen eingerichtet werden.

 

  1. Standorte sollen in regelmäßigen Abständen nach geeigneten Kriterien, wie der vorhandenen Bevölkerungs- oder ÖPNV-Dichte in Wohngebieten entstehen, dabei sollen alle Stadtteile berücksichtigt werden.

 

  1. Bei der Identifizierung sollen neben dem ÖPNV-Anschluss mögliche Flächen für weitere Formen der Mobilität mitgedacht werden - z. B. Radabstellmöglichkeiten oder E-Scooter-Abstellflächen, um bei längeren Wegen zum Ausleihstandort Abstellmöglichkeiten zu haben und die Intermodalität zu fördern.

 

  1. Es ist darauf zu achten, die Stellplätze mit E-Ladestationen auszurüsten. Ist kurzfristig keine Aufrüstung möglich, so sollten trotzdem Flächen identifiziert werden, bei denen eine Nachrüstung prinzipiell möglich ist. Dabei gilt, mögliche Förderungen durch Land und Bund für die Errichtung von E-Ladestationen zu identifizieren.

 

  1. Bei der Vergabe der Stellplätze sollen die Anbieter dazu verpflichtet werden, dass sie, sobald E-Ladeinfrastruktur vorhanden ist, in einem angemessenen Zeitrahmen das vorhandene Leihauto gegen ein E-Leihauto tauschen.

 

  1. Um eine Versorgung aller Stadtteile zu gewährleisten, ist zu prüfen, ob eine Ausschreibung im Losverfahren möglich ist - wobei für die Bieter finanziell aktuell attraktive Standorte mit aktuell wenig attraktiven Standorten in einem Los zusammengefasst werden.

 

  1. Nach der Identifizierung von Stellplatzmöglichkeiten sollen diese eingerichtet und mit einer entsprechenden Beschilderung versehen werden.

 

Begründung:

Stationsbasiertes-Carsharing ist ein wichtiger Baustein für eine klimaverträgliche und flächensparsame Mobilität der Zukunft. Die stationsbasierte Carsharing-Variante hat sich in verschiedenen Studien immer wieder als besonders verkehrsentlastend erwiesen. Allerdings dürfen stationsbasierte Fahrzeuge im öffentlichen Straßenraum nur auf dafür vorgesehenen Stellplätzen bereitgestellt werden.

Durch das "Zweite Gesetz zur Änderung straßenrechtlicher Vorschriften" ist es nun für Städte möglich, auf Landes-, Kreis- und Gemeindestraßen Stellplätze für Carsharing einzurichten. Diese Möglichkeit wollen wir nutzen, das bisher limitierte Stellplatzangebot deutlich auszuweiten. Dadurch ergeben sich mehr Chancen für einen stärkeren Mobilitätsmix und eine langfristige Reduzierung des Autoverkehrs durch das Umsatteln von privaten PKWs auf Carsharing-Autos.

Der Antrag und dazugehörige Dokumente können im Parlamentarischen Informationssystem (Parlis) eingesehen werden.