Antrag: Maßvolle Veränderungen an der Bertramswiese mit Rücksicht auf vielfältige Nutzung: Flächen für den Sport im Süden des Planungsgebiets
Gemeinsamer Antrag der Fraktonen von GRÜNEN, SPD, FDP und Volt vom 04.05.22
Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
Der Vorlage M 103/21 wird unter Berücksichtigung folgender Maßgaben zugestimmt:
Die Höhe der Umzäunung der geplanten Kunstrasensportfelder wird auf das notwendige Mindestmaß beschränkt. Die Zäune werden analog der Kleinfeldkäfige farblich der Umgebung angepasst.
Die Beleuchtung der Spielfelder erfolgt mittels einer den gesetzlichen Vorgaben für Sportanlagen entsprechenden insektenfreundlichen dimmbaren Anlage. Ab 22 Uhr wird in der Regel die Beleuchtung ausgeschaltet.
Die Pflasterungen im unmittelbaren Umfeld der Sportfelder (Zuschaue`*innenareal) werden auf ein Mindestmaß reduziert.
Es erfolgen möglichst keine Eingriffe in den vorhandenen Baumbestand. Schädigungen oder Veränderungen des bestehenden Baumbestandes müssen ausgeglichen bzw. behoben werden. Bei den Neupflanzungen wird auf klimaangepasste Baumarten geachtet.
Das vom OBR9 erwünschte Boule-Feld wird im nördlichen Bereich der Bertramswiese eingeplant. Ein Durchgang zwischen den Spielfeldern ist zu gewährleisten. Die Kleinspielfelder werden mit Anschluss an den nördlichen Bereich geplant, sodass eine direkte Sicht- und Wegebeziehung zum Spielplatz entsteht.
Ein Konzept für die öffentliche Nutzung der großen Kunstrasenplätze wird erarbeitet.
Begründung:
Eines der Ziele der Koalition ist es, auch Sportstätten als klimagerechte und naturverträgliche Orte im Rahmen einer nachhaltigen Stadtentwicklung weiterzuentwickeln. Die Bertramswiese wird aktuell von zwei Fußballvereinen genutzt, und dient neben der sportlichen Nutzung durch die Vereine den Anwohner*innen schon immer als Freizeit- und Erholungsfläche. Der Bau der Kunstrasensportfelder samt Beleuchtungsanlage bedeutet für die Bertramswiese eine tiefgreifende Veränderung.
Zudem erfolgt durch die Beleuchtungsanlage ein weitreichender Eingriff in die dort vorhandene Vogel- und Insektenwelt. Die Vorgaben aus dem am 01.03.2022 in Kraft getretenen neuen § 41 a des Bundesnaturschutzgesetz zum Schutz von Tieren und Pflanzen vor nachteiligen Auswirkungen durch Lichtimmissionen müssen daher strenge Berücksichtigung finden.
Angesichts der Tatsache, dass der Ortsbezirk 9 und damit auch der Dornbusch vom ISTEK als eines der Hauptnachverdichtungsgebiete der Stadt ausgewiesen wird und damit absehbar ist, dass der Bedarf an vielfältig nutzbaren Grün- und Freizeitflächen in Zukunft deutlich steigen wird, sollte daher im Rahmen eines Pilotprojektes geprüft werden, wie ein größtmöglicher Anteil der Bertramswiese, also auch der Sportfelder, für alle Bürgerinnen und Bürger und alle Freizeitbedarfe erhalten werden und der öffentlichen Nutzung weiterhin zur Verfügung gestellt werden kann.
Der Antrag und dazugehörige Dokumente können im Parlamentarischen Informationssystem (Parlis) eingesehen werden.