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Installation von Photovoltaik-Anlagen an Lärmschutzeinrichtungen entlang von Verkehrswegen und auf verkehrsbezogenen Gebäuden

Montag, 3.3.2025

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

  1. Der Magistrat wird beauftragt, sich im Rahmen der entsprechenden Verfahren, insbesondere bei der Deutschen Bahn AG, Autobahn GmbH und bei der RMV Rhein-Main-Verkehrsverbund GmbH dafür einzusetzen, dass diese zukünftig beim Neubau, beim Ausbau und bei der Sanierung von Lärmschutzeinrichtungen entlang von Verkehrswegen und von verkehrsbezogenen Gebäuden im Stadtgebiet immer die Integration einer größtmöglichen Anzahl an Photovoltaik-Modulen (möglichst in Kombination mit Begrünungselementen) prüfen und – wo immer technisch machbar und wirtschaftlich vertretbar – auch realisieren.
  2. Der Magistrat wird beauftragt, sich bei der Deutschen Bahn AG, der Autobahn GmbH und bei der RMV Rhein-Main-Verkehrsverbund GmbH dafür einzusetzen, dass diese ihre bereits bestehenden Lärmschutzeinrichtungen oder verkehrsbezogenen Gebäude im Stadtgebiet dahingehend prüfen, ob diese – sofern technisch und wirtschaftlich geeignet – nachträglich mit Photovoltaik-Modulen (möglichst in Kombination mit Begrünungselementen) nachgerüstet werden können.
  3. Der Magistrat wird beauftragt, sich bei der Deutschen Bahn AG, bei der Autobahn GmbH und bei der RMV Rhein-Main-Verkehrsverbund GmbH dafür einzusetzen, dass diese prüfen, ob bereits versiegelte Schienen- oder Autobahnabschnitte im Stadtgebiet, beispielsweise im Rahmen eines öffentlich geförderten Pilot- oder Demonstrationsvorhabens, mit Photovoltaik-Anlagen überdacht werden können.
  4. Der Magistrat wird beauftragt, bei Verkehrsinfrastrukturvorhaben und verkehrsbezogenen Gebäuden im städtischen Zuständigkeitsbereich (z.B. Park+Ride Stationen) sicherzustellen, dass beim Neubau, beim Ausbau und bei der Sanierung immer die Integration einer größtmöglichen Anzahl an Photovoltaik-Modulen (möglichst in Kombination mit Begrünungselementen) geprüft und – wo immer technisch machbar und wirtschaftlich vertretbar – auch realisiert wird.

Begründung:

Die Stadt Frankfurt hat sich zum Ziel gesetzt, bis zum Jahr 2035 klimaneutral zu werden. Der konsequente Ausbau der Photovoltaik-Nutzung spielt dabei eine wichtige Rolle. Die im September 2022 gestartete „Solaroffensive für Frankfurt“ zielt darauf ab, das verfügbare Potenzial zur Erzeugung von Solarenergie im Stadtgebiet systematisch zu erfassen und zeitnah möglichst vollständig zu erschließen.

Laut der Studie „Abschätzung des potenziellen jährlichen Energieertrags von PV-Anlagen an Lärmschutzeinrichtungen der Verkehrswege“ von 2022, die der Deutsche Wetterdienst (DWD) in Zusammenarbeit mit dem Eisenbahn-Bundesamt (EBA) und der Bundesanstalt für Straßenwesen (BASt) durchgeführt hat, bieten die Flächen an Lärmschutzbauten entlang von Bahnstrecken und Straßenverkehrswegen in Deutschland ein erhebliches Potenzial zur Nutzung von Photovoltaik: „Insgesamt beträgt der abgeschätzte potenzielle jährliche Ertrag 1412 GWh und die damit verbundene CO2-Einsparung ca. 968.000 t (pro Jahr). Das größte Ertragspotenzial ergibt sich für Lärmschutzwälle entlang der Straßen.“

Da das Frankfurter Stadtgebiet eine große Anzahl an Bahnstrecken und Straßenverkehrswegen mit Lärmschutzbauten aufweist und in den kommenden Jahren mehrere größere Verkehrsvorhaben mit Lärmschutzbauten geplant bzw. realisiert werden, soll geprüft werden, ob bzw. inwieweit dieses Potenzial möglichst weitgehend genutzt werden kann.

Eine Reihe von technischen Innovationen und wissenschaftlich begleiteten Pilot- und Erprobungsprojekten haben in den vergangenen Jahren die Grundlagen für die Nutzung von Photovoltaik in Lärmschutzbauten geschaffen. Insbesondere die sog. bifazialen Photovoltaik-Module bieten sehr viele neue Möglichkeiten, die Solarenergieproduktion – auch in Kombination mit Begrünungselementen – in Lärmschutzanlagen zu integrieren.

Es gibt mittlerweile auch mehrere erfolgreich umgesetzte Pilotvorhaben in Deutschland. Die Deutsche Bahn AG errichtete bereits 2011 erste Photovoltaik-Anlagen auf Lärmschutzwänden an Bahnstrecken in Nürnberg und Duisburg. Seit 2016 erzeugt eine 234m lange Photovoltaik-Lärmschutzwand an der Staatsstraße 2550 im oberbayerischen Neuötting Solarstrom. Im Oktober 2019 wurden die Bauarbeiten für das Pilotprojekt „Fotovoltaik-Lärmschutzwand“ entlang der A3 zwischen den Anschlussstellen Aschaffenburg und Aschaffenburg-Ost abgeschlossen. Mit dem Lückenschluss zwischen den vorhandenen Lärmschutzanlagen durch eine etwa 890m lange und 3m hohe Lärmschutzwand auf der Südseite der Autobahn wird die Lärmsituation für die Anwohner erheblich verbessert. Im Juli 2024 besuchte Bundesverkehrsminister Wissing ein Pilotprojekt auf der Rastanlage Hegau-Ost an der A 81, in welchem das erste Solardach über einer deutschen Autobahn erprobt wird. Hierfür wird im Rahmen eines internationalen Forschungsprojekts auf der Rastanlage Hegau-Ost an der A81 eine 12 mal 14m große Dachfläche aus Photovoltaik-Modulen installiert, die sich etwa 5,5m über der Fahrbahn befindet.

Das vom Bundesministerium für Digitales und Verkehr erarbeitete und im Oktober 2023 verabschiedete Genehmigungsbeschleunigungsgesetz sieht vor, dass beim Neu- und Ausbau von Bundesautobahnen zukünftig geprüft wird, inwieweit die zugehörigen Flächen und Einrichtungen für den beschleunigten Ausbau von Anlagen für Erneuerbare Energien genutzt werden können. Insbesondere Lärmschutzwälle sollen hierbei in den Blick genommen werden. Derzeit wird ein Kataster sämtlicher potenzieller Flächen erstellt.

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz hat im April 2020 das Projekt „PVwins – Entwicklung von wandintegrierten PV-Elementen für den Lärmschutz“ initiiert, das vom Fraunhofer-Institut für Solare Energiesysteme ISE geleitet wird. Im Rahmen dieses Projekts wird zum einen ermittelt, wie sich PV-Module in bestehende Lärmschutzwände an Straßen, Autobahnen und Bahngleisen integrieren lassen. Zum anderen wird in Kooperation mit Herstellern von Solarmodulen und Lärmschutzwänden ein neuartiges PV-Modul entwickelt, das Strom erzeugt und gleichzeitig als Lärmschutz dient. Durch das Anbringen von Solaranlagen an neu errichteten oder bestehenden Lärmschutzwänden können bereits bestehende Flächen doppelt genutzt werden.