Videoschutzanlagen überprüfen
Neue Videoschutzanlagen im Bahnhofsviertel überprüfen
Presseerklärung der GRÜNEN im Römer vom 15.01.2024
Im Koalitionsvertrag haben wir vereinbart, dass die in der letzten Wahlperiode beschlossenen Videoschutzanlagen installiert werden. Zur Einrichtung der auf diesen Beschluss beruhenden neuen Videoschutzanlagen im Bahnhofsviertel erklärt der sicherheitspolitische Sprecher der GRÜNEN im Römer, Dr. Christoph Rosenbaum:
„Videoüberwachung kann sicherheitspolitisch ein wichtiges Instrument darstellen, welches zur Erhöhung des subjektiven Sicherheitsempfindens und zur Aufklärung von Straftaten im öffentlichen Raum beitragen kann. Dem gegenüber steht das individuelle Recht auf informationelle Selbstbestimmung und die Tatsache, dass durch Videoschutzanlagen keine Kriminalität verhindert wird. Wirkung und Mittel einer in Grundrechte eingreifenden Videoüberwachung müssen gut begründet sein. Sie ist nur an Kriminalitätsschwerpunkten zu verantworten. Deswegen haben wir im Koalitionsvertrag vereinbart, die Notwendigkeit bestehender System alle zwei Jahre zu überprüfen, um so auch Statistiken zu erhalten, inwiefern eine Videoüberwachung die Sicherheitslage verbessert. Generell braucht es einen Paradigmenwechsel hin zu einer Sicherheitspolitik, die auf Fakten gründet, statt anlasslos Bürger*innen zu überwachen. Prävention und niedrigschwellige Polizeipräsenz müssen Schwerpunkte sein.
Ich fordere deshalb, alle bestehenden öffentlichen Videoüberwachungssysteme auf ihre Notwendigkeit zu überprüfen, indem Nutzen und Verhältnismäßigkeit abgewogen werden. In einem Bericht sind valide Belege dafür anzubringen, ob eine Videoüberwachung die Sicherheitslage verbessert. Dies sollte u.a. belastbares Zahlenmaterial darüber beinhalten, wie viele Straftaten sich auf nicht überwachte Bereiche verlagert haben sowie Angaben zu Aufklärungsquoten und -methoden. Zu überprüfen ist außerdem, ob begleitend Maßnahmen wie z.B. der Stadtplanung oder ansprechbarer sichtbarer Polizeikräfte eingesetzt werden können, um eine nachhaltige Verbesserung der objektiven Sicherheitslage an diesen Orten zu erreichen. Eine solche Überprüfung sollte – wie im Koalitionsvertrag vereinbart – in einem festen Rhythmus von zwei Jahren wiederholt werden.“