Neue Broschüre hilft beim Planen von Solaranlagen auf Kulturdenkmälern
Angesichts der Klima- und Energiekrise müssen wir bei der Energieversorgung in allen Bereichen umsteuern. Auch Eigentümer*innen denkmalgeschützter Gebäude wollen und sollen ihren Beitrag leisten. Das Land Hessen gibt dazu nun hilfreiche Hinweise. „Solaranlagen auf denkmalgeschützten Gebäuden“ heißt eine neue Broschüre, die die Richtlinie der Landesregierung aus dem Oktober ergänzt und erläutert. Das Ziel: Anträge für Solaranlagen so zu gestalten, dass sie problemlos genehmigt werden können und somit zu einer erfolgreichen Umsetzung der Energiewende beizutragen.
In der Broschüre finden sich Anregungen für denkmalverträgliche Lösungen für Solaranlagen auf und an Kulturdenkmälern, Informationen zum Genehmigungsprozess sowie Hinweise zur Wahl und Anbringung der Module. Die Handreichung richtet sich einerseits an Hausbesitzer*innen und andererseits an alle Planenden in den Bereichen Denkmalpflege, Altbausanierung und Stadtentwicklung. Die Nutzung von Kulturdenkmälern ist per se ein Beitrag zum Klimaschutz. Denn sie erhält gebundene Energie. Zur ihrer zeitgemäßen Nutzung gehört darüber hinaus aber auch die Möglichkeit, Solaranlagen zu installieren.
Die Pressemitteilung zum Thema findet Ihr hier. Und hier findet ihr die Richtlinien.